Ratgeber · Architekten & Planung · 2026

LV-Muster Fassadenfolierung: Drei Vorlagen nach VOB.

Folierung als Gewerk fehlt in den ATV-Standardpositionen der VOB/C. Architekten und Planer müssen den LV-Text selbst formulieren. Dieser Artikel liefert drei direkt einsetzbare Muster-Positionen mit Materialspezifikation, Abnahmekriterien und Garantieklauseln. Außerdem: eine Checkliste, was Sie als Architekt zusätzlich verlangen sollten.

Architekten-Schreibtisch von oben mit Leistungsverzeichnis, drei Folienproben und Bauplan

Worum es bei einem LV überhaupt geht

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist das nummerierte Positions-Verzeichnis, mit dem ein Architekt einen Bauauftrag zur Ausschreibung bringt. Jede Position beschreibt eine konkrete Bauleistung mit Material, Menge, Toleranzen und Abnahmekriterien. Der Rechtsrahmen dahinter ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), deren Teil C Standard-Normen für klassische Gewerke wie Maler-, Verglasungs- oder Stahlbauarbeiten enthält. Für Architekturfolierung existiert keine eigene Norm. Genau diese Lücke schließt der Artikel.

Warum es keine VOB-Standardposition für Folierung gibt

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C kennen Gewerke wie Maler-, Putz-, Verglasungs- oder Tischlerarbeiten. Eine separate ATV für Architekturfolierung existiert nicht. Wer Folierung in eine Ausschreibung packen will, formuliert selbst, in der Regel angelehnt an ATV DIN 18363 (Maler- und Lackiererarbeiten), bei Bedarf ergänzt um DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art).

Genau diese Lücke führt in der Praxis zu zwei Problemen. Erstens: unscharfe Ausschreibungstexte, die Bieter zur freien Interpretation einladen. Zweitens: fehlende Abnahmekriterien, die im Streitfall keine belastbare Grundlage bieten. Der Artikel füllt beide Lücken mit drei konkreten Mustern für die häufigsten Folierungsanwendungen.

Die Muster sind als Ausgangspunkt gedacht, nicht als Schluss. Pro Objekt sind Anpassungen an Geometrie, Materialspezifika und Garantiekonfiguration nötig. Wir liefern auf Anfrage das vollständige LV-Paket inklusive Datenblätter und Brandschutznachweise an verifizierte Planungsbüros innerhalb von 24 Stunden.

Was eine saubere LV-Position enthält

Drei Elemente machen eine Folierungs-Position ausschreibungssicher. Wer eines weglässt, holt sich Streit ins Vergabeverfahren oder spätestens in die Abnahme.

ElementInhalt
LeistungsbeschreibungWas wird foliert? Bauteil, Fläche, Geometrie. Welche Vorarbeiten sind Teil der Leistung (Reinigung, Anschliff, Entfettung)? Welche Anschlüsse müssen sauber ausgeführt werden (Kanten, Profile, Übergänge)?
MaterialspezifikationHersteller, Produkt, Code, Farbe oder Dekor. Brandklasse nach DIN EN 13501-1. Herstellergarantie in Jahren. Zertifikatsnachweis je Charge zur Abnahme.
AbnahmekriterienToleranzen für Lufteinschlüsse, Knicke, Kanten. Prüfabstand (in der Regel 1 Meter, Tageslicht). Dokumentationspflicht: Fotoprotokoll vor, während, nach Montage. Verarbeitergewährleistung in Jahren.

Muster 1: Fassadenfolierung HPL / Trespa

Für die Modernisierung großflächiger HPL- oder Trespa-Fassaden im Bestand. Standardmaterial: Avery Dennison Facade Film. Position dimensioniert nach m² Hüllfläche.

01.10  Fassadenfolierung Außenbereich

01.10.01  Vorhalten und Aufstellen Hubsteiger / Gerüst
          gemäß Aufmaßdaten Anlage A1.
          Standzeit pauschal als Sondereinheit.

01.10.02  Untergrundvorbereitung Bestandsfassade:
          Reinigung, Entfettung, Sichtprüfung auf
          tragfähige Oberfläche. Schadhafte Bereiche
          markieren und Auftraggeber anzeigen.
          Mengeneinheit: m² Hüllfläche.

01.10.03  Liefern und Verkleben Hochleistungs-
          Architekturfolie auf HPL / Trespa-
          Bestandsverkleidung.
          Material: Avery Dennison Facade Film,
          Code: A8000-Serie, Farbe: nach Bemusterung.
          Brandklasse: B-s2, d0 gemäß
          DIN EN 13501-1, Nachweis als
          Klassifizierungsbericht der laufenden
          Charge bei Abnahme.
          Herstellergarantie: 10 Jahre Außen-
          anwendung (ICS Warranty).
          Verarbeitung gemäß Herstellervorgabe,
          ausschließlich durch zertifizierten
          Verarbeiter (Nachweis als Anlage zum
          Angebot).
          Mengeneinheit: m² fertige Folierung.

01.10.04  Anschlussarbeiten Kanten und Profile:
          saubere Kantenausführung, Profilanschluss
          mit Abschlusskeder oder Silikonfase
          nach Detailzeichnung.
          Mengeneinheit: lfdm.

01.10.05  Abnahme und Dokumentation:
          Sichtprüfung im Abstand 1 Meter bei
          Tageslicht. Toleranz: keine Lufteinschlüsse
          größer 1 mm Durchmesser, keine Knicke,
          keine sichtbaren Überlappungen über
          Stoßkanten hinaus. Fotoprotokoll vor /
          während / nach Montage. Garantieurkunde
          des Herstellers und Verarbeitergewähr-
          leistung 5 Jahre als Anlage zur Abnahme.
          Pauschal.

Die Fassadenfolierung auf HPL und Trespa ist der häufigste Anwendungsfall im Verwaltungs- und Industriebau der 1990er und frühen 2000er. Das Muster deckt die volle Leistungsbreite ab, inklusive Anschlussarbeiten und Abnahmeprotokoll.

Muster 2: Fensterrahmenfolierung

Für die Modernisierung von Kunststoff-, Aluminium- oder Holzrahmen ohne Fenstertausch. Standardmaterial: Renolit Reface. Position dimensioniert pro Flügel.

02.10  Fensterrahmenfolierung

02.10.01  Untergrundvorbereitung Fensterrahmen:
          Reinigung, Entfettung, Anschliff bei
          glänzendem Oberflächen-Bestand,
          Abkleben Glaskanten, Dichtungen,
          Beschläge.
          Mengeneinheit: pauschal je Flügel.

02.10.02  Liefern und Verkleben Hochleistungs-
          Rahmenfolie.
          Material: Renolit Reface,
          Farbe: nach Bemusterung
          (RAL-Standard oder Sonderfarbe).
          UV-Stabilität: nach DIN EN ISO 4892-3.
          Kratzbeständigkeit: PU-Decklack-Variante
          für Klinken- und Schließbereich
          empfohlen.
          Herstellergarantie: 10 Jahre Außen-
          anwendung.
          Verarbeitung gemäß Herstellervorgabe.
          Mengeneinheit: pauschal je Flügel
          (Standardgröße bis 1,2 m² Sichtfläche;
          Sondergrößen separat ausweisen).

02.10.03  Detailausführung Anschlüsse:
          Folienkante mindestens 5 mm in die
          Dichtungsebene eingeschlagen.
          Schließseite mit zusätzlichem Kanten-
          schutz.
          Sprossen, sofern foliert, mit Eckschnitt
          oder Naht in Sichtkante-Versteck.
          Mengeneinheit: pauschal je Flügel.

02.10.04  Abnahme:
          Sichtprüfung im Abstand 1 Meter.
          Toleranz: keine Lufteinschlüsse größer
          1 mm. Kein sichtbarer Übergang an den
          Rahmenstößen.
          Dokumentation der eingesetzten Charge
          mit Datenblatt-Anhang.
          Pauschal.

Das Muster eignet sich für Fensterrahmenfolierung in Verwaltungs- und Wohnungsbauten, in denen die Fenster funktional intakt sind und die Rahmen optisch modernisiert werden. Eine wirtschaftliche Einordnung findet sich im Ratgeber Rahmen folieren statt tauschen.

Muster 3: Innenraum-Designfolierung

Für Empfangstresen, Wandverkleidungen, Möbel und Türen im Innenraum. Standardmaterial: 3M DI-NOC. Position dimensioniert nach m² folierter Oberfläche.

03.10  Innenraum-Designfolierung

03.10.01  Untergrundvorbereitung Möbel- und
          Wandflächen:
          Reinigung, Entfettung, Anschliff bei
          glänzenden Oberflächen, Ausspachteln
          kleinerer Unebenheiten bis 1 mm.
          Mengeneinheit: m² folierte Fläche.

03.10.02  Liefern und Verkleben Designfolie.
          Material: 3M DI-NOC Architectural
          Finishes, Serie und Code nach
          Bemusterung (Standardserien FW Holz,
          ME Metallic, ST Stein, AE Abstract).
          Brandklasse: B-s2, d0 gemäß
          DIN EN 13501-1 für Standardvarianten,
          Klassifizierungsbericht beilegen.
          UV-Stabilität: nach DIN EN ISO 4892-3.
          Herstellergarantie: 10 Jahre Innen-
          anwendung.
          Verarbeitung gemäß Herstellervorgabe,
          inkl. Eckenabschlüsse und 3D-Verformung
          bis Radius nach Herstellerangabe.
          Mengeneinheit: m² folierte Fläche.

03.10.03  Kantenumleimung und Eckverarbeitung:
          Bei Möbelfronten Folie um Sichtkanten
          herum verarbeiten, Innenkante mit
          5 mm Überlappung versiegeln.
          Pauschal je Möbelelement.

03.10.04  Abnahme:
          Sichtprüfung im Abstand 1 Meter.
          Toleranz: keine sichtbaren Luft-
          einschlüsse, keine Faltenbildung an
          Rundungen. Bei Holzdekoren: Maserung
          richtungstreu, ohne Stoßkanten in
          Sichtbereichen.
          Pauschal.

Für die Designfolierung sind 3M DI-NOC und Avery Dennison Wall Films die marktüblichen Premium-Systeme. Das Muster ist auf DI-NOC zugeschnitten; die Materialspezifikation kann analog auf andere zertifizierte Systeme übertragen werden.

Was Sie als Architekt zusätzlich verlangen sollten

Diese fünf Anlagen gehören nach unserer Erfahrung in jede saubere Folierungs-Ausschreibung. Sie schützen Bauherr und Planer im Vergabe- und Gewährleistungsfall.

AnlageZweck
AufmaßprotokollSchriftliches Aufmaß vor Ausschreibung als Anlage zum LV. Verhindert spätere Mengenstreitigkeiten und macht das Angebot vergleichbar.
VerarbeiterzertifikatNachweis der Herstellerzertifizierung des ausführenden Betriebs. 3M, Avery und Renolit listen ihre autorisierten Verarbeiter öffentlich.
Chargen-DatenblätterNachweis aller verarbeiteten Folienchargen mit Datenblättern. Pflicht für die Herstellergarantie im Schadensfall.
Herstellergarantie schriftlichZertifikat des Herstellers über die zugesicherte Garantie für das konkrete Objekt, ausgestellt nach Abnahme.
Verarbeitergewährleistung 5 JahreSchriftliche Zusage des Verarbeiters über die VOB-übliche 5-Jahres-Gewährleistung auf die handwerkliche Ausführung.
Fotoprotokoll der AbnahmeVor / während / nach Montage. Pflicht für die Dokumentation und die Argumentation im Streitfall.

Drei Muster decken den Großteil ab

Aufgeklappte Architekten-Briefingmappe mit Datenblatt, Zertifikat und Aufmaßprotokoll auf einem Eichenholz-Schreibtisch

Die drei LV-Muster oben decken den überwiegenden Teil der praktischen Folierungsausschreibungen ab. Für Sonderfälle (Splitter- und Einbruchschutz nach EN 356, Vogelschutz, denkmalpflegerische Auflagen) liefern wir auf Anfrage spezifische Erweiterungen.

Wer ein konkretes Projekt plant, bekommt das vollständige LV-Paket inklusive Datenblätter, Brandschutznachweise und Garantievorlagen binnen 24 Stunden. Das Paket richtet sich ausschließlich an verifizierte Planungsbüros und ist kostenfrei.

Häufige Fragen

Reicht ATV DIN 18363 als Bezugsnorm für Folierung? Als Bezugsnorm ja, als Ersatz nein. Maler- und Lackiererarbeiten haben andere Toleranz- und Abnahmeregeln. Eine explizite Folierungs-Position mit eigenen Abnahmekriterien (Sichtprüfung im 1-m-Abstand, max. 1-mm-Lufteinschlüsse) ist sauberer.

Welche Brandklasse ist für gewerbliche Fassaden Pflicht? Für gewerbliche Außenfassaden in Deutschland ist DIN EN 13501-1 Klasse B-s2, d0 in den meisten Bauordnungen gefordert. Avery Facade Film und 3M DI-NOC AF erfüllen diese Klasse in den Standardvarianten; Nachweis als Klassifizierungsbericht je Charge ist verfügbar.

Wie geht man mit Sonderfarben oder CI-Tönungen um? Sonderfarben werden als separate Position ausgeschrieben, mit Mindestabnahmemengen ab Werk (typisch 50 bis 100 m²) und einer Lieferzeit-Reserve von 2 bis 4 Wochen. Die Bemusterung erfolgt vor Auftragsbestätigung als Pflichtschritt.

Wer trägt die Garantie, wenn Hersteller und Verarbeiter aufeinander zeigen? Saubere Trennung: Herstellergarantie auf Material und Farbbeständigkeit, Verarbeitergewährleistung auf handwerkliche Ausführung. Im LV ausdrücklich beide nennen. Bei Schaden mit Sachverständigem klären, ob Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt.

Ist Folierung eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme? In der Regel nein, da die Bausubstanz nicht verändert wird. Ausnahmen: denkmalgeschützte Objekte und Bereiche mit Gestaltungssatzung. Hier ist die Abstimmung mit der zuständigen Behörde vor Ausschreibung Pflicht.

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