Worum es bei einem LV überhaupt geht
Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist das nummerierte Positions-Verzeichnis, mit dem ein Architekt einen Bauauftrag zur Ausschreibung bringt. Jede Position beschreibt eine konkrete Bauleistung mit Material, Menge, Toleranzen und Abnahmekriterien. Der Rechtsrahmen dahinter ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), deren Teil C Standard-Normen für klassische Gewerke wie Maler-, Verglasungs- oder Stahlbauarbeiten enthält. Für Architekturfolierung existiert keine eigene Norm. Genau diese Lücke schließt der Artikel.
Warum es keine VOB-Standardposition für Folierung gibt
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C kennen Gewerke wie Maler-, Putz-, Verglasungs- oder Tischlerarbeiten. Eine separate ATV für Architekturfolierung existiert nicht. Wer Folierung in eine Ausschreibung packen will, formuliert selbst, in der Regel angelehnt an ATV DIN 18363 (Maler- und Lackiererarbeiten), bei Bedarf ergänzt um DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art).
Genau diese Lücke führt in der Praxis zu zwei Problemen. Erstens: unscharfe Ausschreibungstexte, die Bieter zur freien Interpretation einladen. Zweitens: fehlende Abnahmekriterien, die im Streitfall keine belastbare Grundlage bieten. Der Artikel füllt beide Lücken mit drei konkreten Mustern für die häufigsten Folierungsanwendungen.
Die Muster sind als Ausgangspunkt gedacht, nicht als Schluss. Pro Objekt sind Anpassungen an Geometrie, Materialspezifika und Garantiekonfiguration nötig. Wir liefern auf Anfrage das vollständige LV-Paket inklusive Datenblätter und Brandschutznachweise an verifizierte Planungsbüros innerhalb von 24 Stunden.
Was eine saubere LV-Position enthält
Drei Elemente machen eine Folierungs-Position ausschreibungssicher. Wer eines weglässt, holt sich Streit ins Vergabeverfahren oder spätestens in die Abnahme.
| Element | Inhalt |
|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Was wird foliert? Bauteil, Fläche, Geometrie. Welche Vorarbeiten sind Teil der Leistung (Reinigung, Anschliff, Entfettung)? Welche Anschlüsse müssen sauber ausgeführt werden (Kanten, Profile, Übergänge)? |
| Materialspezifikation | Hersteller, Produkt, Code, Farbe oder Dekor. Brandklasse nach DIN EN 13501-1. Herstellergarantie in Jahren. Zertifikatsnachweis je Charge zur Abnahme. |
| Abnahmekriterien | Toleranzen für Lufteinschlüsse, Knicke, Kanten. Prüfabstand (in der Regel 1 Meter, Tageslicht). Dokumentationspflicht: Fotoprotokoll vor, während, nach Montage. Verarbeitergewährleistung in Jahren. |
Muster 1: Fassadenfolierung HPL / Trespa
Für die Modernisierung großflächiger HPL- oder Trespa-Fassaden im Bestand. Standardmaterial: Avery Dennison Facade Film. Position dimensioniert nach m² Hüllfläche.
01.10 Fassadenfolierung Außenbereich
01.10.01 Vorhalten und Aufstellen Hubsteiger / Gerüst
gemäß Aufmaßdaten Anlage A1.
Standzeit pauschal als Sondereinheit.
01.10.02 Untergrundvorbereitung Bestandsfassade:
Reinigung, Entfettung, Sichtprüfung auf
tragfähige Oberfläche. Schadhafte Bereiche
markieren und Auftraggeber anzeigen.
Mengeneinheit: m² Hüllfläche.
01.10.03 Liefern und Verkleben Hochleistungs-
Architekturfolie auf HPL / Trespa-
Bestandsverkleidung.
Material: Avery Dennison Facade Film,
Code: A8000-Serie, Farbe: nach Bemusterung.
Brandklasse: B-s2, d0 gemäß
DIN EN 13501-1, Nachweis als
Klassifizierungsbericht der laufenden
Charge bei Abnahme.
Herstellergarantie: 10 Jahre Außen-
anwendung (ICS Warranty).
Verarbeitung gemäß Herstellervorgabe,
ausschließlich durch zertifizierten
Verarbeiter (Nachweis als Anlage zum
Angebot).
Mengeneinheit: m² fertige Folierung.
01.10.04 Anschlussarbeiten Kanten und Profile:
saubere Kantenausführung, Profilanschluss
mit Abschlusskeder oder Silikonfase
nach Detailzeichnung.
Mengeneinheit: lfdm.
01.10.05 Abnahme und Dokumentation:
Sichtprüfung im Abstand 1 Meter bei
Tageslicht. Toleranz: keine Lufteinschlüsse
größer 1 mm Durchmesser, keine Knicke,
keine sichtbaren Überlappungen über
Stoßkanten hinaus. Fotoprotokoll vor /
während / nach Montage. Garantieurkunde
des Herstellers und Verarbeitergewähr-
leistung 5 Jahre als Anlage zur Abnahme.
Pauschal.
Die Fassadenfolierung auf HPL und Trespa ist der häufigste Anwendungsfall im Verwaltungs- und Industriebau der 1990er und frühen 2000er. Das Muster deckt die volle Leistungsbreite ab, inklusive Anschlussarbeiten und Abnahmeprotokoll.
Muster 2: Fensterrahmenfolierung
Für die Modernisierung von Kunststoff-, Aluminium- oder Holzrahmen ohne Fenstertausch. Standardmaterial: Renolit Reface. Position dimensioniert pro Flügel.
02.10 Fensterrahmenfolierung
02.10.01 Untergrundvorbereitung Fensterrahmen:
Reinigung, Entfettung, Anschliff bei
glänzendem Oberflächen-Bestand,
Abkleben Glaskanten, Dichtungen,
Beschläge.
Mengeneinheit: pauschal je Flügel.
02.10.02 Liefern und Verkleben Hochleistungs-
Rahmenfolie.
Material: Renolit Reface,
Farbe: nach Bemusterung
(RAL-Standard oder Sonderfarbe).
UV-Stabilität: nach DIN EN ISO 4892-3.
Kratzbeständigkeit: PU-Decklack-Variante
für Klinken- und Schließbereich
empfohlen.
Herstellergarantie: 10 Jahre Außen-
anwendung.
Verarbeitung gemäß Herstellervorgabe.
Mengeneinheit: pauschal je Flügel
(Standardgröße bis 1,2 m² Sichtfläche;
Sondergrößen separat ausweisen).
02.10.03 Detailausführung Anschlüsse:
Folienkante mindestens 5 mm in die
Dichtungsebene eingeschlagen.
Schließseite mit zusätzlichem Kanten-
schutz.
Sprossen, sofern foliert, mit Eckschnitt
oder Naht in Sichtkante-Versteck.
Mengeneinheit: pauschal je Flügel.
02.10.04 Abnahme:
Sichtprüfung im Abstand 1 Meter.
Toleranz: keine Lufteinschlüsse größer
1 mm. Kein sichtbarer Übergang an den
Rahmenstößen.
Dokumentation der eingesetzten Charge
mit Datenblatt-Anhang.
Pauschal.
Das Muster eignet sich für Fensterrahmenfolierung in Verwaltungs- und Wohnungsbauten, in denen die Fenster funktional intakt sind und die Rahmen optisch modernisiert werden. Eine wirtschaftliche Einordnung findet sich im Ratgeber Rahmen folieren statt tauschen.
Muster 3: Innenraum-Designfolierung
Für Empfangstresen, Wandverkleidungen, Möbel und Türen im Innenraum. Standardmaterial: 3M DI-NOC. Position dimensioniert nach m² folierter Oberfläche.
03.10 Innenraum-Designfolierung
03.10.01 Untergrundvorbereitung Möbel- und
Wandflächen:
Reinigung, Entfettung, Anschliff bei
glänzenden Oberflächen, Ausspachteln
kleinerer Unebenheiten bis 1 mm.
Mengeneinheit: m² folierte Fläche.
03.10.02 Liefern und Verkleben Designfolie.
Material: 3M DI-NOC Architectural
Finishes, Serie und Code nach
Bemusterung (Standardserien FW Holz,
ME Metallic, ST Stein, AE Abstract).
Brandklasse: B-s2, d0 gemäß
DIN EN 13501-1 für Standardvarianten,
Klassifizierungsbericht beilegen.
UV-Stabilität: nach DIN EN ISO 4892-3.
Herstellergarantie: 10 Jahre Innen-
anwendung.
Verarbeitung gemäß Herstellervorgabe,
inkl. Eckenabschlüsse und 3D-Verformung
bis Radius nach Herstellerangabe.
Mengeneinheit: m² folierte Fläche.
03.10.03 Kantenumleimung und Eckverarbeitung:
Bei Möbelfronten Folie um Sichtkanten
herum verarbeiten, Innenkante mit
5 mm Überlappung versiegeln.
Pauschal je Möbelelement.
03.10.04 Abnahme:
Sichtprüfung im Abstand 1 Meter.
Toleranz: keine sichtbaren Luft-
einschlüsse, keine Faltenbildung an
Rundungen. Bei Holzdekoren: Maserung
richtungstreu, ohne Stoßkanten in
Sichtbereichen.
Pauschal.
Für die Designfolierung sind 3M DI-NOC und Avery Dennison Wall Films die marktüblichen Premium-Systeme. Das Muster ist auf DI-NOC zugeschnitten; die Materialspezifikation kann analog auf andere zertifizierte Systeme übertragen werden.
Was Sie als Architekt zusätzlich verlangen sollten
Diese fünf Anlagen gehören nach unserer Erfahrung in jede saubere Folierungs-Ausschreibung. Sie schützen Bauherr und Planer im Vergabe- und Gewährleistungsfall.
| Anlage | Zweck |
|---|---|
| Aufmaßprotokoll | Schriftliches Aufmaß vor Ausschreibung als Anlage zum LV. Verhindert spätere Mengenstreitigkeiten und macht das Angebot vergleichbar. |
| Verarbeiterzertifikat | Nachweis der Herstellerzertifizierung des ausführenden Betriebs. 3M, Avery und Renolit listen ihre autorisierten Verarbeiter öffentlich. |
| Chargen-Datenblätter | Nachweis aller verarbeiteten Folienchargen mit Datenblättern. Pflicht für die Herstellergarantie im Schadensfall. |
| Herstellergarantie schriftlich | Zertifikat des Herstellers über die zugesicherte Garantie für das konkrete Objekt, ausgestellt nach Abnahme. |
| Verarbeitergewährleistung 5 Jahre | Schriftliche Zusage des Verarbeiters über die VOB-übliche 5-Jahres-Gewährleistung auf die handwerkliche Ausführung. |
| Fotoprotokoll der Abnahme | Vor / während / nach Montage. Pflicht für die Dokumentation und die Argumentation im Streitfall. |
Drei Muster decken den Großteil ab

Die drei LV-Muster oben decken den überwiegenden Teil der praktischen Folierungsausschreibungen ab. Für Sonderfälle (Splitter- und Einbruchschutz nach EN 356, Vogelschutz, denkmalpflegerische Auflagen) liefern wir auf Anfrage spezifische Erweiterungen.
Wer ein konkretes Projekt plant, bekommt das vollständige LV-Paket inklusive Datenblätter, Brandschutznachweise und Garantievorlagen binnen 24 Stunden. Das Paket richtet sich ausschließlich an verifizierte Planungsbüros und ist kostenfrei.
Häufige Fragen
Reicht ATV DIN 18363 als Bezugsnorm für Folierung? Als Bezugsnorm ja, als Ersatz nein. Maler- und Lackiererarbeiten haben andere Toleranz- und Abnahmeregeln. Eine explizite Folierungs-Position mit eigenen Abnahmekriterien (Sichtprüfung im 1-m-Abstand, max. 1-mm-Lufteinschlüsse) ist sauberer.
Welche Brandklasse ist für gewerbliche Fassaden Pflicht? Für gewerbliche Außenfassaden in Deutschland ist DIN EN 13501-1 Klasse B-s2, d0 in den meisten Bauordnungen gefordert. Avery Facade Film und 3M DI-NOC AF erfüllen diese Klasse in den Standardvarianten; Nachweis als Klassifizierungsbericht je Charge ist verfügbar.
Wie geht man mit Sonderfarben oder CI-Tönungen um? Sonderfarben werden als separate Position ausgeschrieben, mit Mindestabnahmemengen ab Werk (typisch 50 bis 100 m²) und einer Lieferzeit-Reserve von 2 bis 4 Wochen. Die Bemusterung erfolgt vor Auftragsbestätigung als Pflichtschritt.
Wer trägt die Garantie, wenn Hersteller und Verarbeiter aufeinander zeigen? Saubere Trennung: Herstellergarantie auf Material und Farbbeständigkeit, Verarbeitergewährleistung auf handwerkliche Ausführung. Im LV ausdrücklich beide nennen. Bei Schaden mit Sachverständigem klären, ob Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt.
Ist Folierung eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme? In der Regel nein, da die Bausubstanz nicht verändert wird. Ausnahmen: denkmalgeschützte Objekte und Bereiche mit Gestaltungssatzung. Hier ist die Abstimmung mit der zuständigen Behörde vor Ausschreibung Pflicht.